Unser Angebot

Unser Hilfsangebot umfasst im Rahmen der §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX (ambulante Eingliederungshilfe) Maßnahmen zum Erhalt der eigenen Wohnung, zur finanziellen Situation, zur alltäglichen Lebensgestaltung, zum Umgang mit Behörden und Ämtern, zur gesundheitlichen Vorsorge und Versorgung und zur sozialen Integration, was die Gestaltung von sozialen Kontakten und Freizeit mit einbezieht.

 

Unsere bedarfsorientierte Betreuung (§78 SGB IX) umfasst beispielsweise folgende Hilfs- und Unterstützungsleistungen:

  • Wohnraumgestaltung und Haushaltsführung
  • Verhinderung von Rückfällen durch regelmässigen Austausch und Reflektion im Betreuungskontakt
  • Anbindung an Selbsthilfegruppen oder andere weiterführende/ergänzende Institutionen der regionalen psychiatrischen Versorgung (Tagesstätten, SPZ etc.)
  • Vermittlung in Therapie und Entgiftung und Begleitung durch das Suchthilfesystem
  • Ausarbeiten und Erlernen einer Tages- und Wochenstruktur
  • Hinführung zu einer angemessenen Freizeitgestaltung in stabilen Phasen und Begleitung zu Aktivitäten (u. a. Schwimmen, Spazierengehen, Kino)
  • Klärung der realistischen beruflichen Perspektiven, z. B. Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben, Vermittlung zu Integrationsmaßnahmen oder Anbindung an Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Krisenintervention
  • Führen von Einzelgesprächen
  • Einbeziehung und Aufklärung der Angehörigen
  • Förderung von suchtfreien Sozialkontakten
  • Motivationsarbeit (z. B. gemeinsames Aufräumen und Reinigen der Wohnung)
  • Ausarbeiten eines Finanzplans oder evtl. Geldeinteilung
  • Arztbegleitung und Beratung über weitergehende Behandlungsmöglichkeiten
  • Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten und Begleitung bei Behördengängen
  • Anregung einer gesetzlichen Betreuung und Kooperation
Alle genannten Hilfen sind nicht abschließend.
Unterstützende Hilfen werden individuell im Hilfeplan (BEI_NRW) erstellt, dabei sind insbesondere auch gewünschte Hilfen der Betroffenen einzubeziehen.